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Editorial

Künstler? Ich? Nein nicht wirklich – oder?

Würden Sie sich als Künstler einschätzen? Nein? Vielleicht sind sie es in den Augen der Künstlersozialkasse (KSK) ja doch. Vielleicht sind es auch Menschen, die Ihnen zuarbeiten bzw. die Sie beauftragen? 
Die eine oder andere Diskussion in den sozialen Medien eskaliert durchaus schon mal, wenn es um die Abgabepflicht für Beiträge an die KSK geht. Diese Abgabe müssen Unternehmen zahlen, wenn sie z. B. einen freischaffenden Fotografen engagieren oder auch einen Webdesigner oder -texter beauftragen – Personen, die aus Sicht der KSK eine „künstlerische Leistung“ erbringen. Wird die gleiche inhaltliche Leistung z. B. über ein GmbH erbracht, entfällt die Abgabe allerdings. Dann kommt es nicht auf den Leistenden bzw. die Leistung an, sondern auf die Rechtsform? Wer soll da abseits vom Tagesgeschäft noch durchblicken?
Schlimm kann es werden, wenn man von der Abgabepflicht bisher gar nichts weiß und von einer der seit 2015 drastisch verschärften Betriebsprüfungen kalt erwischt wird. Die Nachzahlungen für mehrere Jahre zuzüglich Säumniszuschlägen und schlimmstenfalls einem Bußgeld können durchaus schmerzhafte sein. Vor allem dann, wenn sie in den eigenen Preiskalkulationen gar nicht berücksichtigt waren.  
Wolfgang Jung und ich haben daher ausführlich für Sie recherchiert, um zu etwas mehr Aufklärung beizutragen. Glücklicherweise haben wir uns entschieden, mit Florian Sperling noch einen für dieses Thema versierten Fachanwalt mit an Bord zu holen. Was soll ich sagen? Er hat trotz unserer intensiven Recherche noch so viele Missverständnisse aufgedeckt, dass wir am Ende fast den Drucktermin nicht halten konnten. Das zeigt recht anschaulich, dass es wohl gar nicht so einfach ist, sich selbst wirklich rechtssicher schlau zu machen. Ufff…
Normalerweise ist es zum Jahreswechsel ja stiller. Diesmal hat Google allerdings mit einer Serie von Updates für Unruhe gesorgt. Und wer gerade die Umstellung auf HTTPS gemeistert hat und dachte, aufatmen zu können, der sieht sich bereits mit der nächsten Ankündigung konfrontiert: Ab Juli werden mobile Seiten ohne genügend Speed beim Ranking abgestraft. Nix also mit der Ruhe – der nächste Druck baut sich bereits auf. Mehr dazu gleich im Anschluss in unserer Rubrik „Shorties“.

Viel Spaß beim Lesen!