Wie soll man mit Penalties umgehen?
Die Aufhebung von Google Penalties zu erreichen, ist sowohl eine Kunst wie auch eine Wissenschaft. Es gibt aber bewährte Verfahren, mit denen man die Chancen erhöht, dass es schon beim ersten Versuch gelingt. Das Erfolgsgeheimnis heißt
- Fokus,
- Daten,
- Genauigkeit und
- Konsistenz.
Als erstes muss der Fokus der Untersuchung zur Penalty-Aufhebung auf dem in der GSC genannten Problem liegen und nirgendwo sonst. Allzu häufig laufen gut gemeinte Bemühungen erst mal ins Leere, weil sich der Webmaster auf den Content konzentriert, während die Backlinks das eigentliche Problem sind oder anders herum. Ein Beispiel: Lassen die in der Warnung genannten Muster darauf schließen, dass Google insbesondere die Pressemitteilungs-Backlinks missfallen, dann ist eine Prüfung des Backlink-Profils angezeigt, mit besonderem Fokus auf Pressemitteilungs-Links, die gegen die Google-Webmaster-Richtlinien verstoßen.
Eine Untersuchung und Analyse kann nur so gut sein, wie es Genauigkeit und Vollständigkeit der verfügbaren Daten zulassen. In einigen Fällen reichen möglicherweise die von der GSC gelieferten Daten, aber für mittlere oder große Websites sind diese für eine umfassende Prüfung nicht tief gehend genug. Aus diesem Grund ist es generell ratsam, externe Tools für die Datensammlung und/oder Unterstützung einer Untersuchung zu verwenden. Das Sammeln und Auswerten großer Datenmengen kostet in der Regel viel Zeit und Ressourcen, kann aber nur in Ausnahmefällen beschleunigt werden. Genauigkeit ist von größter Wichtigkeit. Deshalb darf man keinesfalls den Fehler begehen, verfrüht eine erneute Prüfung zu beantragen. Wird ein solcher Antrag nach einer halbherzig durchgeführten Reinigungsaktion vorschnell gestellt, führt dies zu einer Erhöhung des Risikos einer Ablehnung und einer deutlichen Verzögerung des Verfahrens; außerdem erhöht es die Messlatte, an der die Website bei den nächsten Anträgen gemessen wird. Und schließlich ist Konsistenz der Schlüssel zum Erfolg. Gleich wie kurz und prägnant die Begründung für den Antrag auf erneute Prüfung formuliert wird, sie muss mit den ergriffenen Abhilfemaßnahmen konsistent sein. Der Tipp vom Profi hierzu: Schließen Sie die Selbstverpflichtung ein, von jetzt an die Richtlinien für Webmaster zu befolgen, auch hinsichtlich der genannten Begründung. Und halten Sie sich für die nächste Zeit auch an Ihr Versprechen.
Nach dem Absenden und Bestätigen über die GSC fängt man dann an zu warten. Für wie lange, ist ungewiss: Es gibt keine Zielvorgabe für den Zeitraum, in dem das Google-Team auf einen eingereichten Antrag auf erneute Prüfung reagieren muss. Das ist verständlich, handelt es sich doch angeblich um einen manuellen und somit arbeitsintensiven Vorgang; außerdem können zu Spitzenzeiten sehr viele Anträge gleichzeitig eingehen. Bei der Befragung im Rahmen einer kleinen Studie gaben die meisten Webmaster an, dass sie wenige (durchschnittlich zwei) Wochen auf eine Antwort warteten. Ob die eigentliche Entscheidung positiv oder negativ ausfällt, hat keinen Einfluss auf die Wartezeit zwischen dem Einreichen eines Antrags auf erneute Prüfung und Googles Reaktion darauf.
Die überwiegende Mehrzahl der vorgelegten Anträge wird mit einem einfachen standardisierten Positiv- oder Negativbescheid beantwortet. In Einzelfällen enthalten Ablehnungen auch spezifische und nur für die jeweilige Website relevante Link-Beispiele, vor allem bei Websites, die wegen Linkaufbaus abgestraft wurden. Es werden immer höchstens fünf Beispiele angefügt, was zu wenig scheint, um dem Webmaster eine echte Hilfe zu sein. Prüft man aber, welche Gemeinsamkeit die Beispiele haben – sind z. B. alle Links auf ein Verzeichnis oder auf ein verspammtes Forum –, erkennt man häufig doch den Kern des Problems und gewinnt damit wertvolle Informationen für den Webmaster.