Bei DSGVO-Verletzungen automatisch Schadensersatz?

Nein, auf keinen Fall! Das zeigen zwei aktuelle BGH-Urteile

Martin Bahr
Martin Bahr

Dr. Bahr ist Rechtsanwalt in Hamburg und auf das Recht der Neuen Medien und den gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Neben der reinen juristischen Qualifikation besitzt er ausgezeichnete Kenntnisse im Soft- und Hardware-Bereich. Unter Law-Podcasting.de betreibt er seit 2006 einen eigenen Podcast und unter Law-Vodcast.de einen Video-Vodcast.

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Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist umstritten, ob dem von einer Datenschutzverletzung Betroffenen quasi automatisch ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zusteht oder ob es nicht vielmehr weiterer Voraussetzungen bedarf, damit ein Schadensersatzanspruch überhaupt begründet ist. Zwar sind längst nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang höchstrichterlich abschließend geklärt. Mehrere aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen schaffen jedoch eine erste rechtssichere Grundlage, um sich erfolgreich gegen überhöhte DSGVO-Forderungen zur Wehr zu setzen.

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