Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist umstritten, ob dem von einer Datenschutzverletzung Betroffenen quasi automatisch ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zusteht oder ob es nicht vielmehr weiterer Voraussetzungen bedarf, damit ein Schadensersatzanspruch überhaupt begründet ist. Zwar sind längst nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang höchstrichterlich abschließend geklärt. Mehrere aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen schaffen jedoch eine erste rechtssichere Grundlage, um sich erfolgreich gegen überhöhte DSGVO-Forderungen zur Wehr zu setzen.
Artikel ist noch nicht online verfügbar
Du kannst die entsprechende Ausgabe hier online bestellen oder warten. Alle Artikel erscheinen hier jeweils 12 Monate nach der Printausgabe.