Ab Februar 2025: verbotene KI-Praktiken und KI-Kompetenz

Thomas Schwenke

Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA), hilft international Unternehmen, die rechtlichen Herausforderungen des Datenschutzes und KI-Rechts zu meistern. Mit dem Datenschutz-Generator.de bietet er zudem ein beliebtes Werkzeug zur Erstellung von Datenschutzerklärungen oder KI-Richtlinien.

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Im Februar 2025 treten die ersten Verbote und Anforderungen der neuen KI-Verordnung der EU an die Nutzung von KI-Software und KI-Tools in Kraft. Des Weiteren zielt die KI-Verordnung darauf ab, die Risiken der KI-Nutzung zu minimieren, indem sie eine „KI-Kompetenz“ fordert. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen. Dr. Thomas Schenke klärt auf, welche absoluten KI-Verbote man beachten muss und wie man für die nötige KI-Kompetenz sorgt.

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