Nach Wegfall des Google Cache: Welche Bedeutung hat das für Vertragsstrafen?

Martin Bahr
Martin Bahr

Dr. Bahr ist Rechtsanwalt in Hamburg und auf das Recht der Neuen Medien und den gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Neben der reinen juristischen Qualifikation besitzt er ausgezeichnete Kenntnisse im Soft- und Hardware-Bereich. Unter Law-Podcasting.de betreibt er seit 2006 einen eigenen Podcast und unter Law-Vodcast.de einen Video-Vodcast.

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Anfang 2024 hat der Internetgigant aus Mountain View den Google Cache ersatzlos gestrichen. Im juristischen Alltag spielte der Google Cache eine wichtige Rolle. Er war nicht nur vor Gericht als Beweismittel anerkannt, sondern führte auch immer wieder zu zahlreichen Urteilen, in denen Betroffene, die eine Unterlassungserklärung für den Online-Bereich abgegeben hatten, Vertragsstrafen zahlen mussten, weil sie Inhalte aus dem Google Cache nicht gelöscht hatten. Ist diese Problematik nun durch die Löschung beseitigt? Oder tauschen die jeweiligen Anspruchsteller nur die Technik aus und berufen sich dann auf die Wayback Machine oder den Bing Cache? Der Artikel berichtet über erste Entscheidungen zu diesem Thema.

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