Seit 2018 quält die DSGVO die Unternehmer in Europa. Viele Einzelfragen sind nach wie vor unklar und werden von einzelnen Datenschutzbehörden ganz unterschiedlich ausgelegt. Während die einen Datenschützer hü sagen, sind die anderen der Auffassung hott. Und auch als beratender Anwalt im Datenschutzrecht kann man den Mandanten häufig nur eine Entweder-oder-Antwort geben, also die klassische juristische Einschätzung à la „Es kommt darauf an“. Daher ist es umso erfreulicher, dass nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor Kurzem in drei wichtigen Entscheidungen eine (relative) Sicherheit zu einzelnen Problemstellungen gegeben hat.
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