Dank Social Media und Influencer-Welt gibt es inzwischen für jeden Bereich Online-Coaching- Verträge: Da werden Leute geschult, wie sie sinnvoll in Aktien oder ETFs investieren. Oder wie man sinnvoll seinen Alltag organisiert. Oder, oder, oder … Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hamburg wirft nun die Frage auf, ob nicht die meisten dieser Verträge unwirksam sind, weil sie über keine FernUSG-Zulassung verfügen.
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