Newsletter ohne Einwilligung?

Ja, das geht!

In der täglichen Anwaltspraxis zeigt sich, dass viele Mandanten auch im Jahr 2023 nicht die Möglichkeit kennen, einen Newsletter auch ohne Einwilligung zu versenden. Selbst wenn der Mandant davon schon einmal etwas gehört hat, zeigt sich schnell, dass er einzelne wichtige Details nicht kennt und dabei schnell in ein juristisches Fettnäpfchen treten kann. Der heutige Artikel beleuchtet daher noch einmal die Möglichkeiten im Online-Marketing, auch ohne Zustimmung des Empfängers Werbung per Newsletter zu versenden.

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