Pflicht für Kündigungsbutton besteht auch für Affiliate-Websites!

Martin Bahr
Martin Bahr

Dr. Bahr ist Rechtsanwalt in Hamburg und auf das Recht der Neuen Medien und den gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Neben der reinen juristischen Qualifikation besitzt er ausgezeichnete Kenntnisse im Soft- und Hardware-Bereich. Unter Law-Podcasting.de betreibt er seit 2006 einen eigenen Podcast und unter Law-Vodcast.de einen Video-Vodcast.

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Seit etwas mehr als zwei Jahren besteht die gesetzliche Verpflichtung für alle Website-Betreiber, die den Abschluss von Online-Verträgen ermöglichen, dass dieser Vertrag auch über das Internet gekündigt werden kann, umgangssprachlich auch „Kündigungsbutton“ genannt. Bereits bei der Auslegung dieser Norm gibt es zahlreiche kontroverse und widersprüchliche Ansichten. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen machen nun deutlich, dass diese Pflicht nicht nur die Unternehmen trifft, die den Vertrag selbst erbringen, sondern unter Umständen auch Affiliates, das heißt, der Affiliate muss dann einen entsprechenden Kündigungsbutton auf seiner eigenen Website platzieren. Der Beitrag zeigt auf, welchen genauen Inhalt die Vorschrift hat und unter welchen Voraussetzungen auch Affiliates diese Pflichten treffen.

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