Die Produktsicherheitsverordnung:

neue, nahezu unmögliche Pflichten für Online-Verkäufer ab Dezember 2024

Martin Bahr
Martin Bahr

Dr. Bahr ist Rechtsanwalt in Hamburg und auf das Recht der Neuen Medien und den gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Neben der reinen juristischen Qualifikation besitzt er ausgezeichnete Kenntnisse im Soft- und Hardware-Bereich. Unter Law-Podcasting.de betreibt er seit 2006 einen eigenen Podcast und unter Law-Vodcast.de einen Video-Vodcast.

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Obwohl die neue gesetzliche Regelung – die EU-Produktsicherheitsverordnung (ProduktSVO) – schon bald, nämlich Mitte Dezember 2024, in Kraft treten wird, scheinen die weitreichenden Änderungen in der öffentlichen Wahrnehmung der Online-Händler bisher kaum angekommen zu sein. Wer Waren online anbietet oder bewirbt, muss künftig weitreichende Änderungen beachten. Dieser Artikel skizziert die wichtigsten Punkte und zeigt auf, welche Änderungen und Anpassungen notwendig sind. Der Artikel konzentriert sich auf die Auswirkungen auf den Online-Handel.

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