Bewertungskriterien für Backlinks
Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, an denen man erkennt, dass ein Link dem Backlinkprofil eher schadet, als es zu unterstützen. Im Grunde genommen sollten bei der Bewertung stets die Google-Qualitätsrichtlinien beachtet werden sowie das Grundprinzip dessen, was Links eigentlich sind: Empfehlungen. Prinzipiell lassen sich zwei Arten von kritischen Verlinkungen unterscheiden. Die erste Art sind Verlinkungen eigenen Ursprungs, sprich: Sie wurden in der Vergangenheit selber aufgebaut. Zu diesem Zweck wurden einst beispielsweise Webkataloge, Artikelverzeichnisse, Presseportale sowie Domains genutzt, die lediglich zum Linkverkauf geschaffen wurden. Bei der zweiten Art handelt es sich um Verlinkungen, auf deren Entstehung man selber keinen direkten Einfluss hatte. Dies können minderwertige automatisch generierte Verlinkungen sein, welche die Gesamtqualität des Linkprofils beeinträchtigen, aber genauso manipulative Angriffe von Konkurrenten, die bewusst darauf abzielen, Schaden zuzufügen (Negativ-SEO). Bei selbst aufgebauten Verlinkungen sollten vor allem die oben angesprochenen Altlasten, Verlinkungen mit überoptimierten Linktexten sowie gekennzeichnete Bloggerkooperationen mit Follow-Verlinkung gelöscht oder entwertet werden. Gerade diese spezifischen Praktiken spricht Google in den Qualitäts-Richtlinien zu unnatürlichen Links an.
Webkataloge, Artikelverzeichnisse, Social Bookmarks und Presseportale
Auch wenn es vereinzelt hochwertige Webkataloge und Presseportale gibt, bei denen eine Verlinkung sinnvoll ist, entstand der Großteil dieser Portale, um manipulativ Verlinkungen zu generieren.
Blogkommentare/Forenprofil-Links
Links in Blogkommentaren sowie Forenprofilen wurden in der Vergangenheit missbraucht, da diese kostenfrei und schnell in großem Stile zu generieren waren.
SEO-Domains
SEO-Domains wurden ausschließlich dazu geschaffen, Links in redaktionellen Artikeln zu verkaufen. Identifizieren lassen sich solche Websites oftmals dadurch, dass sie keinen spezifischen thematischen Fokus und eine Vielzahl an ausgehenden Verlinkungen aufweisen. Weitere Hinweise können ein Bildimpressum sowie die häufige Nutzung von Keyword-Linktexten in den Artikeln darstellen.
Advertorials/Sponsored Posts
Google formuliert deutlich, dass gekaufte Verlinkungen in Kombination mit einem Follow-Link gegen die Qualitäts-Richtlinien verstoßen. Da in diesem Fall eine deutliche Kennzeichnung vorliegt, dass es sich um Werbung handelt, sind diese Verlinkungen für Google leicht zu identifizieren. Hier bietet es sich an, den Webmaster zu kontaktieren und um eine Umstellung des Links auf nofollow zu bitten. Durch diese Maßnahme entfällt zwar der SEO-Effekt des Links, er kann jedoch gerade bei reichweitenstarken Portalen als Branding-Maßnahme und Traffic-Quelle dienen.
Neben den vier angesprochenen kritischen Arten gibt es noch eine Vielzahl an weiteren als schlecht zu klassifizierenden Sorten von Verlinkungen. Bei Verlinkungen, welche auf Domains liegen, die ohne thematischen Zusammenhang zur eigenen Domain sind, sollte kritisch hinterfragt werden, ob eine Verlinkung sinnvoll erscheint. Genauso können Domains eher als zweifelhaft klassifiziert werden, wenn diese zu unseriösen Keywords ranken oder von einer Abstrafung betroffen waren. Mithilfe von Tools wie beispielsweise SISTRIX lässt sich dies leicht feststellen. Vorsichtig sollte man damit sein, Domains allein anhand des Designs oder geringer Sichtbarkeit als schlecht einzustufen. Ältere oder private Websites haben eventuell nicht das modernste Design oder sind nicht suchmaschinenoptimiert, sie sind jedoch natürlich entstanden und können durch ihre Themennähe sehr relevante Linkquellen sein.
Abbauprozess
In Bezug auf den Abbauprozess lassen sich zwei verschiedene Szenarien unterscheiden. Liegt der Abstrafung der Website eine manuelle Maßnahme zugrunde, sind ein sauberer Prozess sowie eine detaillierte Dokumentation erforderlich, welche beim Antrag auf erneute Prüfung („Reconsideration Request“) über die Search Console an Google übermittelt werden. Handelt es sich um eine präventive Bereinigung des Linkprofils oder eine algorithmische Abstrafung, muss ein solcher Antrag nicht eingereicht werden. Ein genaues Festhalten der unternommenen Aktivitäten ist jedoch für die eigene Dokumentation hilfreich.
Direkte Kontaktaufnahme vs. Disavow-Tool
Zum Entfernen schädlicher Links haben Webmaster zwei Möglichkeiten. Durch Kontaktaufnahme kann der Webmaster der linkgebenden Domain gebeten werden, die Verlinkung zu entfernen. Da dies bei manchen Websites aus verschiedenen Gründen – zum Beispiel mangels vorhandener Kontaktdaten, keiner Reaktion des Webmasters, Vorliegen einer fremdsprachigen Website – nicht möglich ist, hat Google das Disavow-Tool (goo.gl/1qZyWR) erschaffen. Über dieses Tool haben Webmaster die Möglichkeit, Google mitzuteilen, welche eingehenden Verlinkungen nicht weiter in die Berechnung der Rankings einfließen sollen.